Kurtaxe Usedom
In allen Ferienorten auf der Insel Usedom wird eine Kurtaxe erhoben. Der Betrag liegt standort- und saisonabhängig zwischen 1 und 3 Euro pro Person und Tag (Stand 2015).
Verwendungszweck der Kurtaxe
Die Kurtaxe auf Usedom ist eine zweckgebundene Abgabe, die für den Erhalt des Kurbetriebes in den Ostseebädern ausgegeben wird. Finanziert werden damit unter anderem kostenlose Veranstaltungen in Strandpavillons, Kinderprogramme an den Stränden sowie Freilichtaufführungen auf den Bühnen und in den Theaterzelten der Seebäder. Darüber hinaus wird die Kurtaxe Usedom dazu verwendet, um die Strände und die öffentlichen Toiletten regelmäßig zu reinigen, die Strandpromenaden zu pflegen und die Wasserrettung zu bezahlen. Wenn Sie eine Ferienwohnung auf Usedom buchen, entrichten Sie die Kurtaxe direkt beim Vermieter der Unterkunft. Tagesgäste können den fälligen Betrag bei der Touristeninformation oder an eigens zu diesem Zweck aufgestellten Automaten begleichen.
Ermäßigungen und Abgabebefreiungen
Bestimmte Personengruppen sind von der Kurtaxe auf Usedom befreit. Dazu gehören Kinder bis zu einem Alter von 16 Jahren. In den Genuss einer ermäßigten Kurtaxe kommen Schüler, Studenten und Auszubildende sowie sozial schwache Besucher der Ostseeinsel. Zu letzter Gruppe gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II und III. Auch Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent sowie Pflegepersonen oder Begleitkräfte von Angehörigen dieser Personengruppe zahlen nur eine ermäßigte Kurtaxe.
Alle Ferienwohnungen auf Usedom
Usedom Tipps
Zur Übersicht >> Usedom Info >>
Zur Startseite >> Ferienwohnung Usedom >>
Alle Ferienwohnungen auf Usedom >>